Überstundenzuschläge § 68 (2)

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  • #16679

    Ich brauche wieder einmal Eure Hilfe. Wir haben eine Dienstnehmerin die verteilt auf das ganz Jahr bereits 150 Überstunden geleistet hat. Wir wollen diese Überstunden komplett ausbezahlen und wir würden diese pro Monat aufrollen. Ich würde in diesem Fall die § 68(2) EStG Stunden im Nachhinein berücksichtigen. Arbeitszeitaufzeichnungen liegen vor aus denen ersichtlich sind, wann genau diese Überstunden geleistet wurden. Irgendwie hab ich bedenken, dass bei einer GPLA ein Prüfer meint ich dürfte die steuerfreien Überstundenzuschläge nur im Auszahlungsmonat berücksichtigen.

    Wie sehr Ihr das? Bitte um Antworten.

    #24780
    Martin
    Teilnehmer

    wenn du kein gleitzeitkonto hast, und die ü-stunden den Monaten zuordnen kannst, – MUSST du aufrollen.
    auszug aus den Lohnsteuerrichtlinien:

    19.8.4 Nachzahlungen (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988)
    1105
    Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist
    die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu
    berechnen.

    natürlich auch die durchschnitte neu berechnen.

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