Liebe Kollegen/innen!
Es betrifft KV Güterbeförderung. Ich habe z.B. einen Kraftfahrer der arbeitet sehr unterschriedlich von den Stunden.
z.B Mo 7 – 11 Uhr = 4 Minusstd.
Di 8 – 22 Uhr = 6 Üstd.
Mi 10 – 23 Uhr = 5 Üstd.
Do 8 – 11 Uhr = 5 Minusstd.
Fr 7 – 15 Uhr = 0
Summe = verbleiben 2 Gutstunden
Der KV lautet: Überstunden in der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr sind mit 100% Zuschlag zu bezahlen. Die Normalarbeitszeit SOLL nicht vor 5 Uhr beginnen und nicht nach 20Uhr enden.
Meine Frage, wie macht ihr das in der Praxis mit der Bezahlung.
Zahlt ihr 2 Überstunden aus mit 100%
oder 2 Überstunden GL + Zu 50%
+ 4 Überstunden Zuschlag 50%
+ 5 Überstunden Zuschlag 100% pfl.
Vielen Dank und einen schönen Tag noch