Überstundenpauschale + schwanger

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  • #13228

    Eine schwangere Dienstnehmerin bekommt monatlich als Pauschale 5 Überstunden.
    Die ersten 5 Überstundenzuschläge sind bekanntlich steuerlich begünstigt.

    Gemäß MschG dürfen Schwangere keine Überstunden machen.

    Die Überstundenpauschale darf man nicht weggnehmen.
    ? Was ist mit den bisher steuerfreien Überstundenzuschlägen?

    Am Gleitzeitkonto sind noch 10 50% „Gleitzeit-Überstunden“.

    Wie ist bei den nächsten Abrechnungen vorzugehen?

    ? Darf man die 5 „freien“ Überstundenzuschläge nur im Monat in dem sie getätigt werden,
    ? begünstigt abrechnen? D.h. ab jetzt nur mehr pflichtiges Ü-Pauschale.

    ? Die nächsten zwei Abrechnungen steuerbegünstigt, danach pflichtig?

    Danke

    Michael

    #17134

    Wie wäre eine ÜP bei einem Krankenstand der länger als ein Kalendermonat ist?

    A) Während vollen Krankenentgelt

    B) Im halben Krankenentgelt

    #17135

    Überstundenzuschläge können nur für tatsächlich geleistete
    Überstunden im möglichem Ausmaß steuerfrei behandelt werden. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt nur für den Krankenstand (Schutzfrist ist aber kein Krankenstand).
    Meint Claudia

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