Eine schwangere Dienstnehmerin bekommt monatlich als Pauschale 5 Überstunden.
Die ersten 5 Überstundenzuschläge sind bekanntlich steuerlich begünstigt.
Gemäß MschG dürfen Schwangere keine Überstunden machen.
Die Überstundenpauschale darf man nicht weggnehmen.
? Was ist mit den bisher steuerfreien Überstundenzuschlägen?
Am Gleitzeitkonto sind noch 10 50% „Gleitzeit-Überstunden“.
Wie ist bei den nächsten Abrechnungen vorzugehen?
? Darf man die 5 „freien“ Überstundenzuschläge nur im Monat in dem sie getätigt werden,
? begünstigt abrechnen? D.h. ab jetzt nur mehr pflichtiges Ü-Pauschale.
? Die nächsten zwei Abrechnungen steuerbegünstigt, danach pflichtig?
Danke
Michael