Hallo zusammen,
versuche gerade eine etwas knifflige Nuss zu knacken und hoffe auf Eure Unterstützung:
– Dienstnehmer-Kündigung zu Jahresende
– Überstundenpauschale mit Durchrechnung auf 1 Jahr wurde im Mai vereinbart (unter 10 h monatlich), davon wurde der Hauptanteil in den Sommermonaten (arbeitsbedingt) bereits abgeleistet
Habe jetzt das Problem, dass der DN mehr Stunden gemacht hat, als bis Dezember (AV-Ende) mit dem Pauschale ausbezahlt werden.
Muss ich die Reststunden mit AV-Ende ausbezahlen oder sollte ich besser die Monate seit Mai aufrollen lassen, um die Stunden entsprechend den Leistungszeiträumen auszubezahlen?
Und was mach‘ ich mit den Sonderzahlungen? In UR und WR sind ja die Pauschalstunden enthalten, aber der Dienstnehmer bekommt ja nur eine aliquote Sonderzahlung….
Fragen über Fragen – bin schon gespannt auf Eure Antworten.
Danke!
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