Überstundenpauschale bei Dienstende

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahre von PV_info.
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  • #16163

    Hallo zusammen,
    versuche gerade eine etwas knifflige Nuss zu knacken und hoffe auf Eure Unterstützung:
    – Dienstnehmer-Kündigung zu Jahresende
    – Überstundenpauschale mit Durchrechnung auf 1 Jahr wurde im Mai vereinbart (unter 10 h monatlich), davon wurde der Hauptanteil in den Sommermonaten (arbeitsbedingt) bereits abgeleistet

    Habe jetzt das Problem, dass der DN mehr Stunden gemacht hat, als bis Dezember (AV-Ende) mit dem Pauschale ausbezahlt werden.
    Muss ich die Reststunden mit AV-Ende ausbezahlen oder sollte ich besser die Monate seit Mai aufrollen lassen, um die Stunden entsprechend den Leistungszeiträumen auszubezahlen?
    Und was mach‘ ich mit den Sonderzahlungen? In UR und WR sind ja die Pauschalstunden enthalten, aber der Dienstnehmer bekommt ja nur eine aliquote Sonderzahlung….

    Fragen über Fragen – bin schon gespannt auf Eure Antworten.
    Danke!
    pv_info

    #23891

    Hallo!

    Arbeitsrecht: Klare Sache, die tatsächlichen Überstunden, die über die Pauschale hinausgehen, müssen entlohnt werden.
    SV und LSt: ME ist hier absolut eine Rollung vorzunehmen (in die Anspruchsmonate) – Ausnahme wäre Gleitzeit oder Durchrechnung.
    Sonderzahlungen: Es ist sehr selten, dass Überstunden in die SZ eingerechnet werden (müssen), überprüfe das nochmals auf Grund des KV’s. Wenn ja, dann müsste man mE wahrscheinlich auch die „Bemessungsgrundlage“ der SZ adaptieren. Von dieser Basis nimmst du dann die Aliquotierung ganz normal vor.

    LG

    #23892

    Klingt so einfach 😉 Herzlichen Dank für die rasche und ausführliche Info. Jetzt bin ich beruhigt ….

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