Überstundenpauschale

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  • #16445

    Liebe Alle,

    ich habe den Fall, dass wir einen neuen Mitarbeiter haben, der Mitte Februar eingetreten ist. Dieser Mitarbeiter hat nun eine 10Std Überstundenpauschale. Bei der Zeitaufzeichnung mittels excel hat er nun die 10Std, die ihm von den Mehr bzw Überstunden abgezogen wird aliquotiert (10/4*3). Seine Vorgesetzte unterschreibt die Aufzeichnung nicht, da sie meint das Jahr sei ja der Durchrechnzeitraum. Aus meiner Sicht ist der MA richtig vorgegangen, er hat ja nicht das volle Monat gearbeitet daher konnte er ja die 10Std nicht erreichen…

    Bin mir hierzu momentan etwas unschlüssig, da beides Sinn macht.

    Danke!

    #24406
    Martin
    Teilnehmer

    Servus,

    unterscheide zwischen LSt und Arbeitsrecht-
    LSt:
    hier hat der Salzburger Steuerdialog vor ein paar Jahren Beispiele gebracht.
    Es müssen monatlich mindestens 10 Ü in mindestens 9 Monaten und pro Jahr 120 Ü in Summe erbracht werden.
    D.h. wenn:
    1. die 10 Ü im Eintrittsmonat erbracht wurden, oder
    2. in den restlichen Monaten mindestens 10, UND in Summe 110 erbracht wurden
    dann kann auch im Eintrittsmonat für 10 Ü die Ü-Pauschale steuerfrei gerechnet werden. Dies kann für Ü-Pausch mit mehr als 10 Ü pro Monat angewendet werden.
    Da Dein Mitarbeiter ab Mitte Februar wahrscheinlich nur 5 Ü erhält, kann der §68/2 Ü-Zuschlag auch nur die ausbezahlten Grundstunden begünstigt bezahlt werden.

    Arbeitsrechtlich:
    Bei einem halben Monat muss der Dienstnehmer auch nur die halbe Überstundenpauschale leisten.
    D.h. Deine Aliquotierung ist korrekt.

    lg
    Martin

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