Überstundenpauschale

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  • #15313

    Hallo,
    ich habe eine Haftungsfrage.
    Ich verrechne eine Überstundenpauschale. Unterlagen: eine Vereinbarung und ein Überstundenzettel vom Direktor unterschrieben. Verrechnung: im Vertrag steht, dass eine Überstundenpauschale für 15 Überstunden mit 50 % Zuschlag zu gewähren ist, mit der Sitzungen und Seminare abgegolten werden, so weit sie nicht unter § 68/1 fallen. Tatsache: Das „Pauschale“ wird als 10 + 5 Überstunden zu den ausgewiesenen Überstunden dazugerechnet. Nach § 68/2. Das Überstundenpauschale wird 14x im Jahr bezahlt (praktisch: ist dann auch in der SZ enthalten) und ist auch Basis für die Grundstunde (Summe Bezüge/160). (Berechnungsblatt mit Zeichnung und handschriftlichen Korrekturen habe ich auch.)

    Und jetzt meine Frage: Wen interessiert es im Normalfall? Aufgrund des sowieso hohen Stundensatzes wären die 86,– nach § 68/2 auf jeden Fall erreicht. In wie weit und wem gegenüber hafte ich über solche Abrechnung? Sind gezeichnete Unterlagen genug, dass ich aufhören kann nachzudenken, soll ich auch Aktenvermerke über Gespräche und Anweisungen anfertigen?
    Ich wäre für eine Kompetente Antwort, die mich wieder ruhig schlafen lässt, sehr dankbar.

    #21888
    Martin
    Teilnehmer

    hallo usha!

    da liegst du richtig: dem gpla prüfer interessieren nur, ob die € 86,- beim § 68 (2) erreicht worden sind.ob dies mit 2 oder 10 stunden erreicht wurde, ist egal.
    deine direktoren sind wahrscheinlich leitende angestellte, welche keine arbeitszeitaufzeichnungen für das AZG führen müssen.
    für den nachweis der überstunden nach § 68 1+2 benötigen sie sehr wohl die zeitaufzeichnungen.

    #21890

    Danke für Ihre Antwort. Ist aber richtig deprimierend, vor allem wenn man soziales Empfinden hat.
    LG
    Usha

    #21889

    Liebe KollegInnen,

    ich hätte auch eine Frage zum Überstundenpauschale.
    Ich bin in einem Versicherungsunternehmen tätig, es gibt 15 Monatsgehälter statt 14.

    Ist es richtig, dass man bei einem 15-Stunden Pauschale, 15 x 15 Überstunden leisten muss?
    So steht es in den Verträgen.

    Begründung: weil es ja auch mit den Sonderzahlungen ausbezahlt wird.

    So habe ich das aber noch nie gehört.

    Danke für eure Kommentare.

    #21891

    Hallo malibu!

    Das ist absolut nicht korrekt.
    Wenn 15 x 12 = 180 Überstunden pro Jahr überschritten werden, ist sogar die Differenz vom AG zu bezahlen.

    LG

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