Hallo,
ich habe eine Haftungsfrage.
Ich verrechne eine Überstundenpauschale. Unterlagen: eine Vereinbarung und ein Überstundenzettel vom Direktor unterschrieben. Verrechnung: im Vertrag steht, dass eine Überstundenpauschale für 15 Überstunden mit 50 % Zuschlag zu gewähren ist, mit der Sitzungen und Seminare abgegolten werden, so weit sie nicht unter § 68/1 fallen. Tatsache: Das „Pauschale“ wird als 10 + 5 Überstunden zu den ausgewiesenen Überstunden dazugerechnet. Nach § 68/2. Das Überstundenpauschale wird 14x im Jahr bezahlt (praktisch: ist dann auch in der SZ enthalten) und ist auch Basis für die Grundstunde (Summe Bezüge/160). (Berechnungsblatt mit Zeichnung und handschriftlichen Korrekturen habe ich auch.)
Und jetzt meine Frage: Wen interessiert es im Normalfall? Aufgrund des sowieso hohen Stundensatzes wären die 86,– nach § 68/2 auf jeden Fall erreicht. In wie weit und wem gegenüber hafte ich über solche Abrechnung? Sind gezeichnete Unterlagen genug, dass ich aufhören kann nachzudenken, soll ich auch Aktenvermerke über Gespräche und Anweisungen anfertigen?
Ich wäre für eine Kompetente Antwort, die mich wieder ruhig schlafen lässt, sehr dankbar.