Überstundenpauschale

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  • #14760

    Hallo zusammen!

    Hab mich grad mit einem Kollegen über das Thema „Überstundenpauschale“ unterhalten und da kam folgende Frage auf:

    Im Dienstvertrag des Arbeitsnehmers wurde folgendes vereinbart:
    Gehalt: EUR xxx (inkl. 20 Überstunden/Monat) – 14 x jährlich

    Jetzt mal angenommen, der AN leistet im Jänner 35 Überstunden, so werden 15 Überstunden zusätzlich ausbezahlt.
    Im Februar sind es dann nur 10 Überstunden und im März wieder 30 ÜB…
    Müssen die 10 Überstunden vom März ausbezahlt werden oder dürfen die auf das Zeitkonto gutgeschrieben werden, da im Februar ja 10 Überstunden zu wenig gemacht wurden?

    Wie muss eine Vereinbarung über ein Überstundenpauschale überhaupt aussehen? Ich bin mir nicht sicher, ob dieser eine Satz (wie oben geschrieben) überhaupt ausreicht…

    Danke euch für eure Hilfe und liebe Grüsse!
    Ulli

    #20654

    Liebe Ulli,

    im Prinzip kommt es auf den Durchrechnungszeitraum an. Der OGH hat in seiner Judikatur berfunden, dass mindestens alle 12 Monate eine derartige Durchrechnung mit einem Monatsdurchschnitt anzuwenden ist, sofern keine andere Regelungen (Gesetz, KV oder Dienstvertrag) einen kürzeren Zeitraum vorsehen.

    LG
    Stefan

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