Überstundenpauschale

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  • #13372

    Hallo!

    Sachverhalt: Dienstnehmer mit einem Überstundenpauschale
    KV: Handel

    Meine Vorgängerin hat das Pauschale getrennt vom Gehalt mit 5 Mehrstunden und 5 Überstunden+50% Zuschlag ausgewiesen.
    Mir kommt es aber seltsam vor, denn im Handel ist die NAZ 38,5 St./Woche und es müßten daher 6,5 Mehrstunden im Monat sein, damit weitere 5 Überstunden berücksichtigt werden können, oder?

    Vielen Dank im voraus!

    LG
    Katarina

    #17472
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Katarina!

    6,5 Mehrstunden wären richtig.
    Jetzt hast Du unter Umständen einen zu hohen Grundgehalt. Somit bei § 68/2 , den ersten 5 Überstundenzuschlägen auch (geringfügig) zu viel.
    Was sagt ein LSt Prüfer dazu? Wenn jemand im Forum dabei Erfahrung hat: Bitte um eine Antwort.
    Man könnte argumentieren, daß die 1,5 Mehrstunden als Zeitausgleich konsumiert wurden. Ist wahrscheinlich nicht korrekt, aber ein Versuch…

    Schönes Wochenende
    Martin

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