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- Dieses Thema hat 4 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahre, 10 Monate von ulrike.
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16.2.2006 um 10:59 Uhr #13352
Wie wird die Überstundengrundlage berechnet, wenn ein DN monatlich schwankende Prämien bezieht? Müssen diese dann in die GL einbezogen werden? Es kommt vor allem im Gastgewerbe häufig vor, dass ein Nettolohn für Normal+ÜStd. vereinbart wird, und damit die Prämie (abhängig von Normalstd., ÜStd. und Feiertagszuschlägen) schwankt, weil sie dem Zweck dient, die Differenz zwischen KV-Lohn und vereinbartem Nettolohn auszugleichen.
26.2.2006 um 11:25 Uhr #17416MartinTeilnehmerLiebe Sylvia!
Wenn Du eine Netto-Vereinbarung beim Lohn hast, sehe ich die Überstunden ebenfalls als Nettozahlung. Z.B. 10€ Stundenlohn netto. Wird erreicht durch z.B. 6 € netto über den Normallohn zuzüglich € 4,- Netto hochgerechnet über Deine Prämie „Nettoausgleich“.
Somit würde ich die Überstunden weiter mit dem normalen Überstundengrundlohn und Ü-Zuschlag verrechnen und den „Netto-Ausgleich“ extra als Prämie.
In diesem Fall geht Dir aber die Steuerbegünstigung der Ü-Zuschläge nach § 68/2 und Nacht und FT-Zuschläge verloren.Würdest Du den Lohn soweit anheben, daß Normalstunden, Ü-Stunden + freie und pflichtige Zuschläge das vereibarte Netto ergeben käme ein niedrigeres Brutto heraus.
Für die Firma am günstigsten wären bei Netto-Vereinbarung: Berücksichtigung von (wenn vorhanden) Pendlerpauschale, Absetzbeträgen, Freibetrag.
Sollte der Dienstnehmer während des Monats austreten, zahl ihm zumindest 1 Stunde Urlaub aus. Somit hast Du eine Urlaubsersatzleistung und 30 Lohnsteuertage!
Wird das Trinkgeld zum Netto hinzugezählt? Das wäre natürlich auch günstig, da nur mehr die SV und Lohnnebenkosten vom Trinkgeld hinzukämen.Schönes Wochenende
MartinHier könnten bei einer unklaren Vereinbarung noch Probleme auftreten:
Beachte noch den Generalkollektivvertrag zum Urlaubsentgelt:
Hier heißt es: „der Durchschnitt der letzten 13 Wochen“ für Schnittberechnung. (Feiertags- Urlaubs, Krankenschnitt)Sollte der Mitarbeiter noch in Abfertigung „alt“ sein. Wie wird die Bemmessung des Abfertigungsbetrages berechnet?
Bezieht sich Nettovereinbarung nur auf das laufende Entgelt, oder auch auf die Sonderzahlungen?
Machst Du einen „rollenden Jahresausgleich“ bei den Mitarbeitern?
27.2.2006 um 11:04 Uhr #17417Zur INfo!
Bei einem Austritt und Auszahlung von UEL werden die Lst-Tage nicht auf 30 verlängert sondern Austrittsdatum = Lst-Tage!!
Gilt seit 1.01.2006!!!!
LG
Ulrike27.2.2006 um 12:38 Uhr #17418Hallo Ulrike,
bei meinem jährlichen Infokurs wurde uns folgendes mitgeteilt:
Bei Auszahlung von UEL ist zukünftig auf dem Lohnzettel der Tag der tatsächlichen Beendigung des DV (arbeitsrechtliche Ende) anzuführen, damit es bei Vorliegen eines anschließenden DV im selben Kalendermonat zu keiner Überschneidung von nichtselbstädigen Bezügen kommt, die zu einer Pflichtveranlagung führen würde. Es ist aber in diesen Fällen wie bisher von einem MONATLICHEN Bezugszeitraum auszugehen. Stand ab 1.1.2006.
Ich hoffe, ich wurde richtig informiert!
LG
Brigitte27.2.2006 um 16:00 Uhr #17419Danke Brigitte, du hast recht.
Ich war falsch informiert oder vielleicht habe ich es auch falsch gehört.LG
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