Liebe Forums-Gemeinde!
Meine Kollegin, die bisher immer für uns im Forum aktiv war, befindet sich seit kurzem im Mutterschutz. Aus diesem Grund wende ich mich nun erstmals selbst mit einer Anfrage an alle Forums-Teilnehmer.
Ist es möglich, geleistete Überstunden nicht durch Barlohn sondern durch Naturallohn oder Sachbezüge abzugelten?
Ich weiß, dass es ein VwGH-Erkenntnis gibt, das besagt, dass der Mindestlohn stets ein Barlohn sein muss, auf den Sachbezüge bzw. Naturalleistungen nicht angerechnet werden dürfen. Zur Abgeltung von Überstunden habe ich diesbezüglich in der Literatur leider nichts Konkretes gefunden.
Gibt es jemanden, der diesbezüglich selbst Erfahrungen hat oder mir einen (Literatur)Tipp geben könnte?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
Alex