Hallo,
Ich habe eine Frage zum Vorliegen von Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden im Kollektivvertrag IT (Fachgruppe UBIT):
§4/I/1 regelt die kollektivvertragliche Wochenarbeitszeit mit 38,5 Stunden.
(„Die normale Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden wöchentlich und kann maximal auf fünf Arbeitstage verteilt werden.“)
§5/I/1 definiert eine Überstunde als jede Arbeitsstunde die über die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden hinaus geleistet wird.
(„Als Überstunde gilt jede ausdrücklich angeordnete Arbeitsstunde, durch die das Ausmaß der jeweiligen kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit (§ 4 I. (1)) und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 4 II. festgesetzten täglichen Normalarbeitszeit überschritten wird.“)
Der KV sieht einen Überstundenzuschlag von 50% bzw 100% vor.
Im Dienstvertrag ist eine Überstundenpauschale von 10 Stunden vereinbart.
Handelt es sich bei den 1,5 Stunden zwischen gesetzlicher Normalarbeitszeit von 40 Stunden und kollektivvertraglicher Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden um zuschlagsfreie Mehrarbeitsstunden oder zuschlagspflichtige Überstunden?
Ist bei der Berechnung der Überstundenpauschale der Überstundenzuschlag für die vollen 10 Stunden heranzuziehen,
oder vermindern sich die zuschlagspflichtigen Überstunden aufgrund der Differenz zwischen gesetzlicher und kollektivvertraglicher Normalarbeitszeit (zuschlagsfreie Mehrarbeitsstunden) ?
Kollektivvertrag IT: http://www.wko.at/ubit/kv/itkv_2009_2010.pdf
Danke im Voraus!