Liebes Forum Team,
ich habe folgende Frage zum KV Masseure.
Meine AN arbeiten von 13.45 bis 19.45 Uhr (6 Std Normalarbeitszeit).
Im KV Masseure steht, dass als Üstd jene Arbeitsstunden fallen die zw. 19.00 – 20.00 Uhr fallen.
1.) lt. wko ist in diesem Fall nur ein Zuschlag von 50% zu bezahlen und kein ÜStd Grundlohn da ja die Zeit zw. 19 und 20 Uhr Normalarbeitszeit ist und mit dem Lohn angegolten ist. Seht ihr das auch so?
2.) wenn da wirklich nur Zuschläge und kein Üstd Grundlohn zu zahlen wäre, wären diese Zuschläge dann steuerfrei od. steuerpflichtig
für eure Hilfe wär ich euch sehr dankbar.
Beste Grüße
Daniela