Überstunden KV Masseure

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  • #16847
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum Team,
    ich habe folgende Frage zum KV Masseure.
    Meine AN arbeiten von 13.45 bis 19.45 Uhr (6 Std Normalarbeitszeit).
    Im KV Masseure steht, dass als Üstd jene Arbeitsstunden fallen die zw. 19.00 – 20.00 Uhr fallen.
    1.) lt. wko ist in diesem Fall nur ein Zuschlag von 50% zu bezahlen und kein ÜStd Grundlohn da ja die Zeit zw. 19 und 20 Uhr Normalarbeitszeit ist und mit dem Lohn angegolten ist. Seht ihr das auch so?
    2.) wenn da wirklich nur Zuschläge und kein Üstd Grundlohn zu zahlen wäre, wären diese Zuschläge dann steuerfrei od. steuerpflichtig
    für eure Hilfe wär ich euch sehr dankbar.
    Beste Grüße
    Daniela

    #25024
    the brain
    Teilnehmer

    Hallo Daniela,

    zu 1) da halte Dich an die Meinung der wko. Am Besten Du hast das schriftlich
    zu 2) Zuschlag ohne Grundlohn ist niemals § 68. Also normal steuerpflichtig

    lg
    hubert k.

    #25025
    Daniela
    Teilnehmer

    Danke!
    habs zwar nicht wirklich schriftlich, nur eine Aktennotiz gemacht, und habs pflichtig gerechnet.
    Mal sehen.
    lg
    Dani

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