Liebes Forum!
Habe eine Frage zur Blockzeit von 3 h für die Auszahlung von steuerfreien Überstunden nach §68/1 EStG!
Ein Dienstnehmer arbeitet in einem 3-Schichtbetrieb in der 2.Schicht von 14:45 bis 22:00. Er macht eine kurze Kaffeepause z.B. von 20:01 bis 20:03 (er stempelt dafür aus, d.h. Pause = keine bezahlte Arbeitszeit).
KV=Nahrungs- und Genussmittelindustrie
Wenn er über die Normalarbeitszeit (=7,7 Stunden) hinaus arbeitet – z.B. bis 22:30 – dürfen die Überstunden steuerfrei ausbezahlt werden?
Wird durch die Kaffeepause die Arbeitszeit soweit unterbrochen, dass in diesem Fall keine 3 zusammenhängenden Stunden mehr erreicht werden (Zeitraum: von 20:03 bis 22:30) und die Überstunden somit nicht steuerbegünstigt ausbezahlt werden können?
Bei uns im PV-Team sind wir der Meinung, dass die Unterbrechung für die kurze Kaffeepause so minimal ist, dass sie zu vernachlässigen ist.
In den LSt-Richtlinien RZ 1158 sind zwar Fälle von Unterbrechungen aufgezählt, aber keiner davon trifft in diesem Fall wirklich zu.
Bin für Antworten dankbar!
LG