Überstunden Bemessungsgrundlage bei Provisionsbezieher

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  • #15736

    Hallo!

    Wenn ein Angestellter im Metallgewerbe (Kfz-Branche) ein Fixum von € 800,00 bezieht und zusätzlich Provisionen von ca. 1500-1800,00/Monat erhält.
    Was ist die Basis der Überstundenberechnung? – das durchschnittliche Entgelt – incl. Provisionen?

    Also: 800,00 + 1650,00 = 2450,00 : 143 = 17,13/Überstd.Grundlohn

    oder: nur 800,00 : 143 = € 5,59

    oder: vielleicht sogar der KV-Grundgehalt?

    Danke im voraus ….
    Liebe Grüße

    #22872

    Hi!

    Im KV Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe heißt es :

    „Die Überstundengrundvergütung und Grundlage für die Berechnung des Überstundenzuschlages beträgt 1/143 des monatlichen Lohnes (Stundenlohn * 167) OHNE Zulagen und Zuschläge.“
    –> Ausgenommmen wäre ein Vorarbeiterzuschlag, dieser wäre einzubeziehen.

    Meiner Meinung nach ist daher deine Annahme mit 800/143 korrekt.

    Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben!

    Lg’s Petra

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