Überstunden bei Wochenendseminar

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  • #13838

    Hallo!

    Muss ein Dienstgeber, der seinen Angestellten ein Wochenendseminar bezahlt (Seminarkosten, Übernachtung, Verpflegung,…) diese Stunden als Überstunden mit 100% Zuschlag ausbezahlen?? (KV Zahnärzte)

    Wenn ja bzw. wenn nein, auf welche gesetzlichen Quellen kann ich mich da stützen??

    Danke und schöne Grüße
    Caro

    #18630

    Hallo Caro!

    Ich kann Ihnen zwar nicht gesetzliche Quellen nennen, aber ich meine mal grundsätzlich, dass das eine Vereinbarungssache ist.

    Es wird sicher von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gehandelt.

    Ich kenne den KV der Zahnärzte nicht, aber wenn es keine dezidierten Hinweise auf Entlohnung während einer Fortbildung gibt, muß es zwischen DG und DN vereinbart werden.

    Wenn der DG die Seminarkosten, Verpflegung etc. übernimmt, müsste das doch schon reichen! Man sollte nicht vergessen, dass die Weiterbildung für den DN auch große Verteile hat.

    LG Elisabeth

    #18631

    Hallo Caro!
    Hallo Elisabeth!

    Nachdem im KV für die Angestellten bei Zahnärzten bezüglich Seminarbesuchsvergütungen absolut nichts steht und auch im Bereich der Überstundenregelung dieses KV’s keinerlei Hinweise vorhanden sind, möchte ich mich den Ausführungen von Elisabeth vorbehaltlos anschließen.

    Wir geben unseren Klienten (und das sind sehr viele Ärzte/Zahnärzte) genau den gleichen Tipp wie von Elisabeth angeführt und sind immer sehr gut damit gefahren.

    Und sind wir ehrlich: Der Großteil der Ärzte/Zahnärzte macht ja sowieso mehr als 5 Wochen Urlaub im Jahr (häufig 6 – 8 Wochen!!! 8) ). Und wenn es vertraglich optimal geregelt ist, dann könnte man argumentieren, dass diese Seminarzeiten mit diesen zusätzlichen freien Tagen abgegolten sind.

    Liebe Grüße
    Wolfi

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