Hallo,
irgendwie blicke ich bei der Auszahlung der Überstunden nicht ganz durch.
In unserer Firma wurde ein jährlicher Durchrechenzeitraum vereinbart (März bis Februar des Folgejahres -> ist das überhaupt erlaubt, oder gilt bei einem jährlichen Durchrechenzeitraum nur das Kalenderjahr?). Wenn nun am Ende noch Überstunden am Zeitkonto stehen, MÜSSEN diese dann ausbezahlt werden oder wäre es auch richtig, diese mit dem Zuschlag „aufzuwerten“ und sie bleiben stehen?
Und wenn kein Durchrechenzeitraum vereinbart wäre, MÜSSEN die ÜStd. dann monatlich ausbezahlt werden oder reicht hier auch wieder die Aufwertung mit dem Zuschlag?
Danke für die Info!
Birgit