Ich habe allerdings noch einen Fall im Ohr (vom letzten Neuerungsseminar), wo ein Prüfer so einen Fall aufgegriffen und beanstandet hat.
Soweit ich noch weiß, hat dabei ein leitender Angestellter die Routen von Reisenden immer am Sonntag für die nächste Woche geplant. Diese Planung hätte er aber auch am Samstag machen können (da war er nicht in der Firma), daher nicht betrieblich notwendig!
Es wurde angebelich das „Angebot“ unterbreitet, die Hälfte der Sonntagsstunden steuerfrei zu belassen, der DG lehnte jedoch ab. Entschieden wurde dann, dass alle Sonntagsstunden pflichtig zu behandeln sind.
Vielleicht finde ich auch noch die GZ raus.
LG Roland