Liebe Forumteilnehmer!
Problem:
Dienstnehmer leistet monatlich 40-60 Überstunden.
Diese wären zwar gedeckt im überkollektivvertraglichen Gehalt.
Er hat zwar einen „all inklusive“ Vertrag, …
Aber:
ASG Wien 22.11.2001, 18Cga 110/01d, rk und ARD 5309/16/2002:
Mit einer All-In-Vereinbarung sind lediglich die gesetzlich erlaubten Überstunden pauschal abgegolten, sofern die Parteien nicht übereinstimmend auf eine andere Vertragsauslegung vertraut haben. Überschreitet die durchschnittliche Überstundenleistung, bezogen auf den jährlichen Beobachtungszeitraum, die dafür maximal zulässige Überstundenanzahl, kann es zu einer Nachforderung durch den Arbeitnehmer kommen. Zu einer solchen Überstundennachforderung durch nichtleitende Angestellte nach Ende des Beobachtungszeitraumes kann es somit nicht nur kommen, wenn das kollektivvertragliche Entgelt (Grundlohn zuzüglich Entgelt für durchschnittlich geleistete Überstunden) im pauschlierten Betrag keine Deckung findet.
Erlaubt sind laut AZG nur 26,65 Überstunden monatlich (im Jahresdurchschnitt)
Ich suche ein Beispiel einer Formulierung, damit auch wirklich „alle“ Überstunden abgegolten sind.
„sofern die Parteien nicht übereinstimmend auf eine andere Vertragsauslegung vertraut haben…“
Diese Vereinbarung sollte auch ABGB §879 konform sein:
ABGB § 879. (1) Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
Schönen Sonntag an alle ARG-Brecher!