Überstunden

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  • #14041

    Liebe Kollegen/innen!

    Ich bin mir da jetzt nicht sicher.

    Bei einer Dienstreise , wenn man das Auto selber lenkt ist vereinbart, dass wenn die Reise ein Sonntag ist, werden 100% Überstunden bezahlt.

    Kann ich diese steuerfrei abrechnen?
    (Es stellt sich sicher die Frage ob diese Lenkzeit als Arbeiszeit zählt)
    KV Metallgewerbe

    Vielen Dank im voraus
    l.G.

    #19045
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Ulrike!

    Der KV für Ang. im Metallgewerbe regelt unter § 10 6 die Reisezeiten.
    Sollte es sich um einen Vertreter, Reisenden oder ähnlichen handeln, dann Überstunden, sonst 1/167
    Jetzt ist zu entscheiden, in welch Gruppe Dein Dienstnehmer fällt…

    http://www.wkw.at/docextern/kv/Gewerbe/Metall/MetallAng2004.htm#%A7%2010.%20Reisekosten%20und%20Reiseaufwandsentsch%E4digung

    #19046

    Hallo Ulrike und Martin!

    Zusätzlich zur Antwort von Martin möchte ich noch zur steuerlichen Seite der Vergütung anmerken:

    Sollte es sich um den von Martin angesprochenen Personenkreis handeln, ist glaube ich alles klar –> steuerfreie ÜZ 100% gem. § 68/(1).

    Wenn es sich um einen „anderen“ DN handelt, wird es kompliziert (und jetzt habe ich alle meine vorherigen Gedanken rausgelöscht und bin zu folgendem Schluss gekommen):

    § 10/(6) im KV Angestellte Metallgewerbe regelt mE nur die GRUNDVERGÜTUNG für diese „aktive“ Reisezeit. Da es sich bei aktiven Reisezeiten unzweifelhaft um Arbeitszeiten handelt (siehe dazu auch Mag. Gerhartl in der ASok 1/2007), steht mE auch der Überstundenzuschlag gem. § 5/(4) des KV’s (also 100%) zu.
    Daher würde mE der Steuerfreiheit dieses Zuschlags nichts mehr im Wege stehen.

    Tipp am Rande: Man könnte ja eine Anfrage ans FA gem. § 90 EStG stellen und sehen, was die zu diesem Thema zu sagen haben.

    Liebe Grüße und schönes Wochenende

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