Überreichung von Gutschein bei Pensionierung

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  • #13824

    Liebe Leser des Forums,

    ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
    Wenn ich bei Pensionierung einen Gutschein überreiche, wie ist die Versteuerung.
    Ich habe in allen Unterlagen, die mir zur Verfügung stehen, folgendes gefunden: Gutscheine gelten als Sachzuwendungen und sind bis € 186,00 steuerfrei. Alles was darüber hinaus geht ist zu versteuern.
    Sollte jemand eine ander Information haben, würde es mich sehr freuen, wenn man mir diese Info zukommen lassen könnte.

    Vielen lieben Dank.

    lg
    Sabine

    #18607
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    Der Gutschein kann bei Beendigung des Dienstverhältnis auch eine freiwillige Abfertigung sein. Auch Sachleistungen können Teil der freiw. Abfertigung sein. – Die Bewertung ist zu dokumentieren. Aber das sollte bei Gutscheinen kein Problem sein.
    Unter Abfertigung alt, hast Du die Grenzen der Viertel- und Zwölftelregelung zu beachten.

    Unter Abfertigung Neu wäre eine freiw. Abf. zumindest SV frei, der Rest pflichtig.

    #18608

    Hallo Martin!

    Vielen Dank für die Info.

    Sabine

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