Übernahme Urlaubsanspruch neuer Dienstgeber

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  • #15099

    Hallo!

    Ich wurde von einem Klienten (Personalleasing GmbH) folgendes gefragt:

    Eine Dienstnehmerin ist seit Monaten an ein Unternehmen verborgt und wird jetzt abgemeldet und vom Beschäftiger übernommen.
    Kann der neue Dienstgeber den noch offenen Resturlaub (vertragliche Vereinbarung) übernehmen oder muß unser Klient auf alle Fälle
    den Urlaub abrechnen?

    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!

    Renate

    #21435

    Hallo Renate!

    Dein Klient muss auf alle Fälle den offenen Resturlaub als Ersatzleistung ausbezahlen.
    Da gibt’s nichts zu rütteln.

    LG

    #21436

    Hallo Roland,

    danke für deine Antwort.

    Renate

    #21437

    Hallo Renate!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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