Übernahme einer Pönalzahlung

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  • #16759
    ingridB
    Teilnehmer

      Liebe Kolleginnen,
      liebe Kollegen,
      ich habe wieder einmal eine Frage zu beantworten.

      Der DG übernimmt für seinen neuen DN die Hälfte der Pönale die dieser an seinen vorigen Dienstgeber bezüglich einer Konkurrenzklausel zahlen muss.

      Das kann doch nur ein Vorteil aus dem DV sein und eine Hinzurechnung in der SV und LST bedeuten.
      Seht ihr das auch so?

      Vielen Dank für euere Antworten.
      LG
      Ingrid

      #24896
      the brain
      Teilnehmer

        Hallo ingrid,

        zu „Konkurrenzklausel Übernahme“ findest Du mehrere Einträge im Internett wie unter anderem hier
        http://karriere-magazin.at/2015/03/04/abwerben-von-mitarbeitern-und-ubernahme-der-konventionalstrafe/#more-6462

        Es wird in allen gleichlautenden Beiträgen von Prämien gesprochen, und es kann nur ein Vorteil aus dem DV sein.

        Wenn der neue AG den Betrag direkt an den alten DG überweist finde ich dies schon „sehr interessant“. Dann ist es halt ein pflichtiger Sachbezug.

        lg
        hubert k.

        #24897
        ingridB
        Teilnehmer

          Hallo Hubert,
          vielen Dank für deine Info.

          Für den Moment war es nur eine Anfrage, ob denn der DG diese Strafe „einfach so“ übernehmen darf ohne dass sich das in der Lohnverrechnung auswirkt. (Der DG ist ein EU-weiter Konzern, der über die österreichischen Gesetzen scheinbar nicht so genau Bescheid weiß. Es gibt nur einen österr. DN / Repräsentanzbüro)

          Ich gehe allerdings davon aus, dass der DG wirklich zahlen wird, weil er mit dieser Zusage den DN ja erst ins DV locken konnte.

          Danke nochmals.
          LG
          Ingrid

          #24898
          the brain
          Teilnehmer

            Hallo Ingrid,

            habe dazu im HEGEL Newsletter von Mag. Ernst Patka interessante Informationen gelesen.

            vielleicht kennst du diesen Gratisnewsletter aber auch schon (ansonsten absolut empfehlenswert)
            http://steuerundservice.at/fileadmin/template/Quick-News/Ausbildungskostenrueckersatz.pdf

            Frage 21 und 22 auf Seite 11

            lg
            hubert k.

            #24899
            ingridB
            Teilnehmer

              Servus Hubert,
              diesen Newsletter kannte ich noch nicht. Hab mich gleich registriert.

              Vielen Dank für den Tipp.
              LG
              Ingrid

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