Übernahme

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Jahre von Kiara.
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  • #16812

    Liebe Forenteilnehmer,

    habe folgende Situation:

    Dienstnehmer soll unter Anrechnung aller (bei einer anderen Firma verbrachten!) dienstzeitabhängigen Zeiten von uns „übernommen“ werden.
    Was alle dienstzeitabhängigen Zeiten betrifft sehe ich kein Problem.
    Sehr wohl aber beim Urlaub (es geht um 15 Tage) – diesen soll er bei der Endabrechnung nicht ausbezahlt bekommen (dort tritt der Dienstnehmer einvernehmlich per 31.12.2015 aus),
    sondern diese 15 Tage sollen von uns übernommen werden.
    Denke mir da kann es bei einer GPLA zu Problemen kommen ?!

    Für eure Rückmeldungen vielen Dank im Voraus.

    #24991
    the brain
    Teilnehmer

    Hallo Kiara,

    wenn es ein Übertritt mit allen Rechten und Pflichten ist, dann kann der Urlaub gar nicht ausbezahlt werden.
    Dieser ist dann, wie Du geschrieben hast zu übernehmen.
    Ich sehe darin auch kein Problem.
    Der DN hat aktuell 15 Tage Urlaub. Im Monat seines ursprünglichen Eintritts bekommt er wieder 25(30) Tage dazu.. Oder wenn nach Kalenderjahr abgerechnet wird mit 1.1.
    Es ist so üblich und auch absolut korrekt.

    Sollte es keine Übernahme nach AVRAG sein, ist alles Vereinbarungssache. Dann ist es beim bisherigen DG wirklich ein Austritt und der DN bekommt dort seine 15 Tage als Urlaubsersatzleistung.
    In dem Fall, wenn ihr die 15 Urlaubstage übernehmt, ist dies ein zusätzliches Geschenk zu seinen 25 Tagen, die er ab Eintritt sowieso bekommt.

    Dir und allen anderen Lesern ein frohes Weihnachtsfest

    lg
    hubert k.

    #24992

    Hallo Hubert,

    Danke für deine Antwort !

    Lg
    Kiara

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