Hallo,
ich habe folgenden Fall: es wurde ein befristetes Dienstverhältnis mit einer Angestellten abgeschlossen, wo die Sonderklausel „Kündigung per 15. oder letzten des Monats“ im Dienstvertrag geregelt wurde. Das Dienstverhältnis ist dann nach Ablauf, stillschweigend in ein unbefristetes Dienstverhältnis übergegangen und es wurde kein neuer Dienstvertrag abgeschlossen. Meiner Frage ist jetzt, bleibt diese Sonderregel aufrecht oder hat dieser befristete Dienstvertrag bei Übergang zum unbefristeten Dienstverhältnis seine Gültigkeit verloren und kann die Dame somit nur mehr quartalsweise gekündigt werden?
Schon einmal Danke!
Lg