U-Bahn-Steuer

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  • #14516

    Liebes Forum,
    wer kann mir weiterhelfen?

    Dienstverhältnisse, bei denen der Dienstnehmer das 55. Lebensjahr überschritten hat, sind von der DIENSTEGBERABGABE DER GEMEINDE WIEN („U-Bahn-Steuer“) befreit.
    Das wären heuer (2008) alle 1953 geborene Dienstnehmer.
    Nun habe ich aber dazu die Frage, wann genau die „Einstellung“ erfolgt:
    Die U-Bahn-Steuer wird ja wöchentlich verrechnet, erfolgt die Einstellung also mit Beginn der dem Geburtstag folgenden Kalenderwoche oder mit Beginn des nächstens Monats?

    Vielen Dank in voraus!
    Arbeitstier

    #20133
    the brain
    Teilnehmer

    Hallo Arbeitstier,

    die U-Bahnsteuer ist ab der Woche, die nach dem 55. Geburtstag folgt nicht mehr zu entrichten.

    Beispiel: Geburtstag: 18. März 1953 – ab der KW 13 (beginnend mit 24. 3.) ist die U-Bahnsteuer nicht mehr abzuführen

    mfg
    hubert k.

    #20134
    Martin
    Teilnehmer

    Hier noch eine nicht bestätigte Indiskretion:
    Bei einer Prüfung wird erst ein Bericht ab einer Forderung die höher als 50,- Schilling geschrieben.
    Ob dies nur eine Einzelmeinung einer Prüferin ist, oder „betriebliche Übung“ kann ich nicht sagen.

    Nebenbei: So lange ich in der PV tätig bin, ist die Wiener DGA noch nie erhöht worden.
    Auch das ist eine Art die Lohnnebenkosten zu senken. 🙂
    Irgendwann übersteigt der Verwaltungsaufwand die Einnahmen…

    Grüße
    Martin

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