TÜFTLER: Lohnpfändung bei Wechsel in Frühkarenz

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  • #15990

    Eine Mitarbeiterin wechselt per 12 März in Frühkarenz und wird bis einschl. 12. abgerechnet. ab 13. bekommt sie ihr geld von der GKK.

    diese Mitarbeiterin hat eine Lohnpfändung und würde in einem normalen Monat auch ausreichend verdienen um pfändbare Beträge (lt. Exekutionstabelle für Monatseinkommen ) einzubehalten.

    Problem:
    DV endet am 12.03. daher kann ich die Monatstabelle nicht anwenden – bzw. wäre das verbleibende EK zu niedrig um etwas einbehalten zu können.

    ab 13.03. ist das Einkommen geringer, da von der NÖGKK nur ein geringerer Wochengeld Tagsatz als das ursprüngliche EK bezahlt wird. Dieser Wert ist mir aber nicht bekannt, daher kann ich das EK auch nicht berücksichtigen.

    soll ich nun:

    1 Exekution ablehnen
    2 Exekution wie im normalmonat durchführen
    3 Lohnsumme auf 12 Tage umrechnen und entsprechend einbehalten

    Risiko: bei Fehler hafte ich entweder dem Gläubiger oder dem Mitarbeiter

    danke für eine rasche Antwort

    #23529

    Hallo,

    bei der Dame, die am 12.3. ausgetreten ist, ist der gesamte monatliche Freibetrag zu berücksichtigen, es wird also nichts pfändbar sein.

    siehe: Fink/Schmidt/Kurzböck, Handbuch zur Lohnpfändung, Linde Verlag, 3. Auflage, Seite 51

    lg
    Ludwig Pfefferkorn

    http://www.drittschuldner.at
    http://www.schuldnerberatung.wien.at

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