Hallo zusammen, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!
Ich habe einen Klienten deren Mitarbeiter dem KV Handel f. Angestellte unterliegen. Mein Klient teilt das Trinkgeld, welches in der Kassa liegt, am Monatsende auf alle Mitarbeiter mit Kassatätigkeit auf und zahlt ihnen es Bar aus. (bin nur durch Zufall draufgekommen 😯 ) Lt. KV gibt es keine Regelung für Trinkgeld.
Meiner Meinung nach müsste mir mein Klient monatlich bekannt geben, in welcher Höhe Trinkgeld angefallen ist und ich müsste es beitragspflichtig in der LV abrechnen.
Hat jemand vielleicht Erfahrung in diesem Bereich? Mein Klient meint er hatte schon einmal eine GPLA, aber der Prüfer hatte diesbezüglich keine Beanstandung.
Freue mich auf Antworten von euch!
Liebe Grüße Patrizia