Trennungsgeld Angestellte Baugewerbe

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  • #15049

    Ich hätte eine Frage zum Trennungsgeld bei Angestellten im Baugewerbe:

    Laut KV für Angestellte im Baugewerbe § 17 b steht allen Angestellten das Trennungsgeld zu, wenn sie vom Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verwendet werden, der so weit von dem Ort des Haushaltes, dem sie bis dahin angehört haben, entfernt liegt, dass sie genötigt sind, diesen Haushalt vorübergehend aufzugeben.

    1. Beispiel:

    Dienstnehmer A => Wohnsitz Hartberg wird in einer Baufirma in Wien, 11. Bezirk aufgenommen. Eingesetzt wird er auf einer Baustellen in Wiener Neudorf.

    Heißt das jetzt, dass der Angestellte aufgrund des Umstandes, dass er nicht täglich an seinen Wohnort zurückkehrt, für jeden Tag das Trennungsgeld in der Höhe von EUR 26,40 ausbezahlt bekommt bzw. dass dieses Trennungsgeld sv-frei und lst-frei ist?

    Wo liegt die Grenze, dass der Dienstnehmer genötigt ist, den Wohnort vorübergehend aufzugeben? Wären das die 100km?

    2. Beispiel:

    Dienstnehmer B => Wohnsitz Wien 10. Bezirk wird in einer Baufirma in Wien, 11. Bezirk aufgenommen. Eingesetzt wird er auch auf einer Baustelle in Wiener Neudorf.

    In diesem Fall keine Auszahlung von Trennungsgeld, da die Entfernung Wien 10. Bezirk bis zur Baustelle Wiener Neudorf zu gering ist (der Angestellte kann täglich zu seinem Wohnort zurückkehren). Sollte die Trennung dennoch ausbezahlt werden, müsste man diese wohl sv-pflichtig und lst-pflichtig stellen?

    #21349

    Grenze liegt bei 120km.Darunter tägl. Rückkehr nur zumutbar wenn weniger als 2,5h Reisezeit anfällt.Siehe Pendlerpauschale.

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