Tod in der Altersteilzeit währes der Freizeitphase

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  • #13639

    Habe Dienstnehmer in Altersteilzeit der jetzt während der Freizeitphase verstorben ist. Wie ist der Dienstnehmer jetzt abzurechnen.
    Wir unterliegen dem KV der Metaller. Wer kann mit helfen?

    #18140

    Hallo!
    Die Abfertigung,Restguthaben Stunden usw sind an die berechtigten Erben auszuzahlen – die Altersteilzeitvergünstigungen an den DG gehen nicht verloren. Bezgl. der Auszahlungsmodalitäten betr. Tod des DN ändert sich hinsichtl. der ATZ nichts.
    Wie detailliert sollen die Infos sein?
    LG

    #18141

    Vielen Dank war mir eine Hilfe

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