Tod des DN

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  • #15054

    Liebes Forum!

    Eine Dienstnehmerin ist am 23.3. verstorben. Die Urlaubsersatzleistung ist sv-frei abzurechnen. Sind 23 oder 30 LSt-Tage heranzuziehen? Unterliegt die Ersatzleistung DB/DZ/KommSt?

    Lg Sylvia

    #21359

    Ich bedauere den Tod Ihrer Mitarbeiterin.
    Unsere Software behandelt die Urlaubsersatzleistung im Todesfall als SV-frei – wie Sie schon richtig geschrieben haben. Auch bei DB, DZ und Kommunalsteuer wird diese Lohnart als abgabenfrei behandelt. Lohnsteuermäßig wird die Lohnart pflichtig laut Tabelle behandelt.
    Hoffe, ich konnte helfen – mfg

    #21358

    Hallo Sylvia + BR!

    Die Urlaubsersatzleistung ist in DB, DZ und Kommunalsteuer pflichtig.
    Ich kenne keine Ausnahme bei Tod eines DN.

    LG

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