Tod des Dienstnehmers

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  • #13753
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    hätte bitte eine wichtige Frage zum Abklären:
    Leider ist in unserem Betrieb im April ein junger Mann verstorben. Habe die Endabrechnung gemacht und fälschlicherweise (da er soweit ich jetzt informiert bin keine gesetzl. unterhaltsberechtigen Erben hat) auch eine 1/2 Abfertigung abgerechnet. Bis jetzt liegt die Abrechnung und das Geld noch bei uns da anscheinend noch kein Nachlass geregelt wurde.
    Könnte ich die Abrechnung nochmals aufrollen? wenn wirklich keine Abfertigung zusteht und die Lohnsteuer die dafür schon bezahlt wurde könnten die Erben diese bei einer Arbeitnehmerveranlagung für dieses Jahr zurückbekommen?
    Bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe
    schönen Sonntag (eigentlich immer mit dem Büro verbunden)
    Daniela 😯

    #18419
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Daniela!

    Wie Du es schilderst, sollte einer Aufrollung nichts im Wege stehen.
    Da sie noch nicht ausbezahlt wurde, kann auch ein gutgläubiger Verbrauch nicht angenommen werden.
    Da Du bei der Aufrollung auch die Lohnsteuer richtig stellst, sehe ich hier keinen Grund für eine Rückforderung.

    Eine Arbeitnehmerveranlagung kann der Rechtsnachfolger durchführen.
    Wenn Du willst, kannst Du einen rollenden Jahresausgleich machen, so werden die Einkommensspitzen im Kalenderjahr für die Lohnsteuer geglättet.

    #18420
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Martin,
    recht herzlichen Dank für deine prompte Antwort. Werde die Aufrollung baldigst durchführen. Da die Lohnsteuer aber schon bezahlt wurde (nach der Abrechnung im April) sehe ich das auch so, dass die Rechtsnachfolger eine Veranlagung machen sollten.

    Nochmals danke und einen schönen Sonntag
    Daniela 😀

    #18421
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Ich kann noch nicht nachvollziehen, was Du damit meinst: „Die Lohnsteuer ist schon bezahlt worden“. Meinst Du die 6 % Steuer von der Abfertigung?

    Im Normalfall zahlt der Dienstgeber die Lohnsteuer für alle in seinem Unternehmen beschäftigten Dienstnehmer.
    Somit wird bei einer Aufrollung der Gesamtbetrag der Lohnsteuerzahllast korrigiert.
    Wenn Du das L 16 schon gesendet hast, dann sende eine Korrektur.

    #18422
    Daniela
    Teilnehmer

    HalloMartin,
    du hast recht ich hab die 6 % Steuer gemeint, hab mich leider falsch ausgedrückt!

    lg und Danke
    Daniela

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