Tod des Dienstgebers

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  • #13669
    ingridB
    Teilnehmer

    Liebe KollegInnen!

    Ich habe vielleicht eine banale Frage, aber ich hatte diesen Fall eben noch nie.

    Wie geht es weiter nach dem Tod des Dienstgebers?
    Ist dieser Tag ein Stichtag für z.B. Ansprüche aus Abfertigung alt?

    Was ist sonst besonderes zu beachten?
    Wer hat da Erfahrungswerte?

    Vielen Dank für jeden Beitrag.

    #18206
    mm

    hi!

    erfahrungswerte hab ich keine, aber hoffe meine antwort hilft dir trotzdem weiter: Der Tod des Dienstgebers beendet das Dienstverhältnis nicht. Es tritt an seiner Stelle der Erbe in die Position des Dienstgebers. (Vor dem Erben ist der Nachlass der Dienstgeber.) Sollte das Dienstverhältnis gelöst werden, muss es durch zB Kündigung, einvernehmliche,… beendet werden. Ansonsten ist das Dienstverhältnis als durchlaufendes (daher gilt es auch nicht als Stichtag für die Abfertigung alt) zu behandeln= sämtliche Vereinbarungen gelten weiterhin.
    Eventueller Ausnahmefall (wenn die Dienstleistung ausschließlich gegenüber der Person des verstorbenen Dienstgebers zu erbringen war, als Beispiel ist hier angeführt, dass der Dienstgeber zu Lebzeiten eine Krankenschwester eingestellt hatte, deren einzige Aufgabe es war, den DG zu betreuen).

    hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
    lg
    mm

    #18207
    ingridB
    Teilnehmer

    Ja, danke. Also der Umstand dass das DV nicht durch den Tod endet, löst auch schon weitere Fragen.
    Es stellt sich ja jetzt einmal die Frage, ob die Angestellten weiterarbeiten (was ich annehme – denn es war ein Unfalltod eines noch jungen Dienstgebers).

    lg
    Ingrid

    #18208
    mm

    hi ingrid!

    wenn das unternehmen ordentlich weitergeführt wird, vermute ich auch, dass sie weiterarbeiten werden. ist schlimm, wenn ein junger mensch so aus dem leben gerissen wird…

    lg
    mm

    #18209
    ingridB
    Teilnehmer

    ja, ein wirklich tragisches schicksal eigentlich für alle beteiligten. es muss geklärt werden, was die junge witwe und mutter eines säuglings nun tun will und kann. organisatorisch ließe sich das unternehmen weiterführen, aber man weiss es eben auch noch nicht.
    lg
    Ingrid

    #18210
    mm

    hallo ingrid!

    wünsch dir bzw. dem unternehmen, dass es trotz dieses schicksalschlages doch noch ein „glückliches“ ende gibt.
    lg
    mm

    #18211
    ingridB
    Teilnehmer

    danke mm

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