hi!
erfahrungswerte hab ich keine, aber hoffe meine antwort hilft dir trotzdem weiter: Der Tod des Dienstgebers beendet das Dienstverhältnis nicht. Es tritt an seiner Stelle der Erbe in die Position des Dienstgebers. (Vor dem Erben ist der Nachlass der Dienstgeber.) Sollte das Dienstverhältnis gelöst werden, muss es durch zB Kündigung, einvernehmliche,… beendet werden. Ansonsten ist das Dienstverhältnis als durchlaufendes (daher gilt es auch nicht als Stichtag für die Abfertigung alt) zu behandeln= sämtliche Vereinbarungen gelten weiterhin.
Eventueller Ausnahmefall (wenn die Dienstleistung ausschließlich gegenüber der Person des verstorbenen Dienstgebers zu erbringen war, als Beispiel ist hier angeführt, dass der Dienstgeber zu Lebzeiten eine Krankenschwester eingestellt hatte, deren einzige Aufgabe es war, den DG zu betreuen).
hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
lg
mm