Testkäufer

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  • #15024
    birgit
    Teilnehmer

      Hallo zusammen !

      Habe derzeit eine GPLA. Der Prüfer meint, dass Testkäufer wie normale Dienstnehmer anzumelden, abzurechnen (SV, Lst, DB,DZ usw.) sind. Hat jemand damit Erfahrung ?
      Würde das eher als Werkvertrag sehen.
      Danke für Eure Hilfe.
      Birgit

      #21292
      biggi
      Teilnehmer

        Liebe Namensvetterin!

        Ich habe zwar keine Testkäufer abzurechnen, aber ich frage mich, ob ein Testkauf wirklich ein geschuldetes Werk (Ding, das er abliefern muss) darstellen kann. Ich sehe einen Testkauf eher als Tätigkeit, die der Käufer durchzuführen hat.

        Liebe Grüße

        Birgit

        #21291

        wer finanziert den Kauf- das ist sicher nicht unerheblich, denk ich mir…

        #21293
        birgit
        Teilnehmer

          Es wird dem Testkäufer nur das Produkt, das er kaufen muss, ersetzt. Es erfolgt keine Vergütung einer Aufwands-entschädigung oder sonstiger Auslagen. Mittlerweile wurde die Ansicht, dass ein Testkäufer in einem Dienstverhältnis steht, von der Rechtsabteilung der Krankenkasse wieder verworfen.
          Geklärt wird noch, ob eine Meldepflicht gem. § 109 besteht.

          Danke für Eure Hilfe.
          birgit

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