Telefonkostenersatz

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  • #14775

    es wird ein Telefonkostenersatz von täglich 1,45 bezahlt
    ist dieser SV und LSt frei oder pflichtig?
    wo kann ich darüber etwas finden?
    Bitte Danke

    #20686

    Hallo Johanna!

    Ist damit gemeint, dass der DG dem DN mit dem privaten Telefon geführte berufliche Gespräche ersetzt?

    Solch „pauschale“ Abgeltungen sind immer pflichtig, gegebenenfalls kann der DN jedoch Werbungskosten in der Veranlagung beantragen.

    Siehe dazu folgende RZ aus den LSt-RL:

    9.1.3.4 Aufwandsentschädigungen
    652
    Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich zur Gänze steuerpflichtig, und zwar auch dann,
    wenn sie aus öffentlichen Kassen anfallen. Sofern diese Beträge dem Grunde nach Schmutz-,
    Erschwernis- oder Gefahrenzulagen darstellen, sind sie gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 im
    Rahmen des vorgesehenen Höchstbetrages steuerfrei (siehe Rz 1127 f). Durchlaufende
    Gelder, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, um sie für ihn auszugeben, sowie
    Auslagenersätze, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden,
    gehören gemäß § 26 Z 2 EStG 1988 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
    (siehe Rz 691 ff).

    693
    Pauschale Auslagenersätze sind grundsätzlich steuerpflichtig, können aber bei
    entsprechendem Nachweis zu Werbungskosten führen (vgl. VwGH 16.1.1985, 83/13/0227;
    VwGH 21.11.1990, 87/13/0183, betr. Telefonpauschale).

    Liebe Grüße

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