Teilzeitkrankenstand???

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  • #15267

    Liebes Forum,

    in unserem Betrieb stellt sich momentan die Frage nach einem möglichen „Teilzeitkrankenstand“. Wir wissen, dass in Deutschland als auch in der Schweiz solche Modelle bereits existieren, doch wie kann kann man hierzulande derartige Fälle erfolgreich bewerkstelligen:
    folgende Problemsituationen könnten auf uns zukommen:
    1) Ein Mitarbeiter kann nach einer Erkrankung bzw. einer Operation seine gewohnte Tätigkeit nicht zu 100% aufnehmen. Eine tägliche reduzierte Arbeitszeit bis zu 75% wäre denkbar. Dies bestätigt auch der behandelnde Arzt. (ist eine derartige Situation nur durch einen Vollkrankenstand bis hin zum Krankengeldbezug bewältigbar, oder gibt es die Möglichkeit über einen gewissen Zeitraum mit reduzierter Stundenanzahl zurückzukehren, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen?)
    2) Bzw. der Dienstnehmer kann zwar seine Tätigkeit wieder aufnehmen, muss jedoch über einen längeren Zeitraum hinweg 1x wöchentlich während der Arbeitszeit zur Therapie. (sind dies auf Dauer hinaus Arztbesuche, die der Dienstgeber dem Dienstnehmer unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren hat?)

    Ich bin ich für jeden Tipp dankbar!
    Besten Gruß
    Ulrike

    #21801

    Hallo Ulrike!

    Also, meines Wissens gibt es bei uns keinen „Teilzeitkrankenstand“.
    Entweder man ist krank und arbeitsunfähig oder gesund und arbeitsfähig.

    Sicher könnte man sich theoretisch gesund schreiben lassen und eine Teilzeit vereinbaren, aber das geht halt nur mit Einbußen für den Dienstnehmer.

    Somit bleibt mE nur der Weg Nr. 2:
    DN meldet sich gesund und hat für die Therapien einen Anspruch auf Bezahlung:
    Bei Ang. gem. § 8 Abs. 3 Ang.Gesetz, bei Arbeitern KV beachten bzw. § 1154b ABGB.

    LG

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