Teilzeit+Feiertag

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  • #15232

    Hallo,

    KV Angestellte Handwerk und Gewerbe
    hab einen Betrieb mit Teilzeitbeschäftigten die keine fixen Arbeitstage haben. Wie muss ich da einen Feiertag bezahlen?
    Mir ist klar bei fixen Tagen (Mo-Do) und Do wäre ein Feiertag muss ich ihn bezahlen ohne dass er arbeiten muss.

    Arbeitszeit haben die 16 Stunden in der Woche ohne fixe Tage! Ist am Donnerstag ein Feiertag arbeitet er laut Dienstplan Mo und Di seine 16 Stunden!

    Also was tun! Bitte um eure Mithilfe
    Danke

    #21719

    Kenn zwar den KV nicht, aber nachdem die Lage der Normalarbeitszeit vereinbart werden muss, sofern sie nicht durch Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgesetzt wird (§ 19c Abs 1 AZG), geht die Judikatur davon aus, dass es durch die faktische Diensteinteilung zu einer schlüssigen Vereinbarung kommt. Demnach wären im Zweifel (wenn der KV nichts anderes sagt) die ersten Dienstzuteilungen für die Bestimmung, an welchen Tagen die Arbeitnehmer Dienst zu versehen haben, maßgeblich. Fallen in diese Tage Feiertage, haben sie frei und dennoch Anspruch auf Bezahlung – wird „statt“ dem Feiertag an einem anderen Tag gearbeitet, wurde Mehrarbeit erbracht.

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