Teilzeitbeschäftigung – Austritt

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  • #13583
    seymoore
    Teilnehmer

    Ich habe eine Mitarbeiterin die ist 2 x in der Woche je 7 Stunden bei mir beschäftigt. Sie ist jetzt ausgetreten und 5 Arbeitstage Resturlaub. Bei der Auszahlung der Urlaubsersatzleistung muss ja die Pflichtversicherung verlängert werden. Bin mir aber nicht sicher wie ich das in Ihrem Fall angehen soll.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    #18022

    Hallo Bibs!

    Ich würde sagen:

    5 (AT) : 2 (AT pro Woche) = 2 (volle Wochen) x 5 (arbeitsfreie Tage pro Woche) = 10 (zusätzliche Kalendertage)

    Daher: 5 + 10 = 15 KT um die sich die Pflichtversicherung verlängert.

    Vielleicht kann jemand, der Erfahrung damit hat, dies bestätigen (oder auch korrigieren, wenns anders geht).

    LG

    #18023

    Hallo Roland, hallo Bibs

    hatte im letzten Monat genau den gleichen Fall und laut Auskunft der GKK (weil ich mir auch nicht ganz sicher war)genau so gerechnet wie Roland geschildert. Man muss die ausgerechnete Urlaubswoche immer auf eine ganze Woche (sprich 7 Tage) ergänzen, auch wenn der DN nur eine 2-Tage Woche hat (er ist ja trotzdem eine ganze Woche auf Urlaub).

    LG
    Brigitte

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