Teilzeit Mehrstundenauszahlung

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  • #16384

    Liebe Mitgleider!

    Habe 2 Fragen bez. Teilzeit-MA.
    Kein KV in der Betriebsvereinbarung nichts geregelt.

    1. Es werden die Mehrarbeitsstunden nicht ausbezahlt – Zeitausgleich. Mus ich den Zeitausgleich mit einem Zuschlag berechnen?
    z.b. MA macht im Jänner 10 Mehrstunden. Das wären dann in meiner Zeitausgleichliste 10 Stunden Zeitausgleich oder eben 12,5 (+ Zuschlag 25%).

    2. Wenn ich einem MA Mehrstunden auszahle ohne das sich das Dienstverhältnis löst kommt ein Zuschlag von 25% hinzu. Ist das richtig?

    Danke schon im Voraus für schnelle Hilfe.

    lg

    #24300

    Hallo ckSabine!

    Deine Antwort findet sich im § 19d (3b) AZG:
    Mehrstunden sind nicht zuschlagspflichtig, wenn sie innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten 3-Monatszeitraums durch ZA im Verhältnsis 1:1 ausgeglichen werden.

    Bei Auszahlung fällt der Zuschlag jedoch an.

    Liebe Grüße, Kathrin

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