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Schwandner.
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11.4.2006 um 16:25 Uhr #13420
Es wird eine jährliche erfolgsabhängige Tantieme von z. B. 20% des Jahresbruttogehaltes zugesagt. 50% der maximal erreichbaren Tantieme werden mit der laufenden Gehaltsabrechnung 14 x akontiert. Zielerreichungsgrad und effektive Höhe der Tantieme stehen erst im Juni des Folgejahres fest und wurden bisher als Tantieme Endabrechnung (=Sonderzahlung) im Juni ausbezahlt.
Laut eines Vortrages von Herrn Ernst Patka ist es möglich, die Tantieme Endabrechnung noch steueroptimierender auszubezahlen und zwar durch folgende Vorgangsweise:
Man dividiert die Tantieme-Endabrechnung durch 6 und zahlt dieses Sechstel im Dezember als Sonderzahlung aus. Den restlichen Betrag teilt man auf die Monate Juni bis Dezember auf und zahlt sie als Tantieme-Akonto (=laufender Bezug) aus.
Ist diese Vorgangsweise korrekt, bzw. würde sie einer ev. Steuerprüfung standhalten.
12.4.2006 um 0:21 Uhr #17571Kurzer Hinweis:
Ich denke, dass man zur optimierten Anwendung der Sechstelregelung (§ 67 Abs 1 und 2 EStG) den Tantiemen-Endbetrag nicht durch 6, sondern durch 7 teilen sollte:
1/7 der Tantieme wird dann als Sonderzahlung behandelt, 6/7 als laufender Bezug (Akonto).
Denn die Sechstelbegünstigung wird immer dann optimal genutzt, wenn ein Sonderzahlungsbetrag genau 1/6 der laufenden Bezüge beträgt. Die Aufteilung im Verhältnis 6:1 erfordert aber den Teiler 7 und nicht einen Teiler 6.Ob die Vorgangsweise korrekt ist bzw einer eventuellen Steuerprüfung standhalten würde, kann wohl nicht allgemein und endgültig beurteilt werden.
Es wird im Rahmen der GPLA sicher Prüfer geben, die dies anstandslos akzeptieren, andere werden unter Umständen Einwände erheben (mit dem Argument, dass ein Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne der BAO vorläge).
Theoretisch müsste es an sich passen, weil das Finanzministerium diese Vorgangsweise im Lohnsteuerprotokoll 1999 und den Lohnsteuerrichtlinien 2002 ausdrücklich abgesegnet hat. Die Erfahrung hat aber bedauerlicherweise gezeigt, dass sich nicht immer alle Lohnsteuerprüfer an die Lohnsteuerrichtlinien halten.Liebe Grüße,
Eva24.4.2006 um 15:23 Uhr #17572Es könnte aber auch ein sozialversicherungsrechtliches Problem sein.
Du könntest ja bei Auszahlung als Sonderzahlung über die HBMGL kommen,
und wenn du die Tantiemen auf laufendes Monat aufteilst, kommst du
vielleicht nicht über die monatliche HBMGL!LG
25.4.2006 um 15:39 Uhr #17573Wenn diese Aufteilung (6x laufend; 1x Sonderzahlung) dieser Zahlung schriftlich Vereinbart wird, dürft es bei der GPLA-Prüfung keine Probleme geben.
Es ist nur etwas unüblich, wenn schon den 1. Teil laufend mit abrechnet wird, dass man dann den 2. Teil auch noch einmal auf 6 Monate aufteilt.
Da bekommt der Dienstnehmer das letzte Geld ein Jahr nach dem er es erwirtschaftet hat.Aber wie gesagt, wenn es vertraglich mit dem Dienstnehmer bei jeder Endabrechnung vereinbart wird, kein Problem!
mfg
Peter -
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