Tankgutschein – steuerfrei?

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  • #14704

    Liebes Forum!
    Ich habe heute 2 Fragen:
    1)
    Es gibt Firmen, die den Mitarbeitern Tankgutscheine/Tankkarten zur Verfügung stellen. Diese Mitarbeiter haben keinen Firmen-Pkw, d.h. keinen Sachbezug.
    In Deutschland gibt es einen Freibetrag für solche Gutscheine von € 44,–. Gibt es das auch in Österreich?

    2) Gutscheine – Sachzuwendungen im Wert von € 186,–
    Kann eine Firma individuell z.B. als Inflationsabgeltung den DN Gutscheine im Wert von € 150,– überreichen. Es bekommen nicht alle DN diese Gutscheine, dafür aber gibt es diese auch für freie DN und Zivildiener (lt. §3 ESTG kann ich das für freie DN noch ableiten, aber fallen auch Zivildiener darunter?)

    Weiters nehmen diese DN auch z.B. Marathonlauf (2-3 x jährlich) teil und erhalten pro Lauf einen Gutschein im Wert von € 30,– .
    Kann ich das als „Betriebsveranstaltung“ betrachten und dafür die € 365,– steuerfrei sehen?
    (Es gibt z.B. einen DN der € 150,– und für 2 Läufe € 60,– bekommt, somit wäre ich über die € 186,–
    oder ich sage die € 150,– sind eine Sachzuwendung und die € 60,– von der Betriebsveranstaltung v. €365,–???)

    Bin für jede Antwort dankbar.
    LG
    Renate
    Renate

    #20539
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Renate!

    Zu 1)
    Nein, kein Freibetrag. Ein Einkaufsgutschein, welcher bei Tankstellen eingelöst werden kann, ist als „Weihnachtsgeschenk“ bis max. € 186,- steuerfrei.

    Zu 2)
    Wenn die Geschenksgutscheine nicht an alle, oder bestimmte Gruppen (ohne Diskriminierungstatbestand) verschenkt werden, kann das als Individualentlohnung gesehen werden. Und das ist bei einer Steuerprüfung rückwirkend steuerpflichtig.
    Wenn das unter dem Mantel „Inflationsabgeltung“ überreicht wird, sehe ich kein Geschenk, sondern einen steuerpflichtigen Sachbezug.

    Zu 3)
    Wenn der Lauf, und das Sponsoring der Laufgebühr etc. allen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen möglich gemacht wird, könnte es als freiwilliger Sozialaufwand steuerfrei sein.
    Lass die Mitarbeiter mit einem Firmen T-Shirt laufen und es ist Werbeaufwand. 😉 –
    Als Dienstreise Kilometergeld ;)))

    Wenn Du Gutscheine vergibst, sieht es wie steuerpflichtiger Sachbezug aus.
    Eventuell eine Betriebratskasse sponsern, und der BR fördert die Sportaktivitäten.

    #20540

    Danke und schönen Abend
    Renate

    #20541
    Martin
    Teilnehmer

    Gerne!

    lg
    Martin

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