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- Dieses Thema hat 8 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahre, 8 Monate von Michaela.
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4.3.2008 um 11:34 Uhr #14463
Hallo, Guten Tag,
auch mich beschäftigt die Reisekosten – Novelle.
Insbesondere (natürlich) die steuerfreie Behandlung von Taggeld.
Hier auch schon meine erste Frage: Was genau ist Taggeld? Spricht man hier immer von einer pauschalen Vergütung? Oder würde auch ein Ersatz der tatsächlichen Kosten (Restaurantrechnung, Supermarktrechnung) als Taggeld bezeichnet werden, und somit den § 26 bzw. § 3 EStG unterliegen? Wie wären diese steuerlich zu behandeln?
Vielen Dank schon im Vorraus für Eure Hilfe
Schönen Tag
Michaela9.3.2008 um 21:51 Uhr #20006Hallo Michaela!
Die Reisekosten-Thematik ist solch eine besondere und komplexe, dass diese den Rahmen eines Forums sprengen würde.
Nur so viel dazu: Supermarktrechnungen u.ä. fallen nicht unter die steuerfreien Ersätze.
Ausnahme: Arbeitsessen (muss überwiegend der Werbung dienen, dann wird aber auch das Taggeld gekürzt).LG
11.3.2008 um 13:30 Uhr #20007Hallo Roland,
vielen Dank für Deine Antwort.
Trotzdem möchte ich auf diesen tatsächlichen Ersatz näher eingehen.
Bei Supermarkt- oder Restaurantrechnungen (kein Arbeitsessen) würdest Du auf jeden Fall von einer Steuerpflicht (SV-Pflicht) ausgehen?
Auch wenn kein Taggeld ausbezahlt wird und die tatsächlichen Kosten unter dem amtlichen Taggeld liegen?
LG
Michaela13.3.2008 um 21:21 Uhr #20008Hallo Michaela!
Sehr gute Frage!
Ich habe 2 Hinweise dazu in den ESt-RL (RZ 4827) und den LSt-RL (RZ 691) gefunden, die ich dir
nicht vorenthalten möchte:14.5.3 Arbeitnehmer – Arbeitgeber
4827
Für Bewirtungsaufwendungen des Arbeitnehmers gegen Ersatz durch den Arbeitgeber (der
Arbeitnehmer bewirtet Geschäftsfreunde des Arbeitgebers) gilt Folgendes:
Sind die Aufwendungen nahezu ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers, sind sie
– Auslagenersatz beim Arbeitnehmer (§ 26 Z 2 EStG 1988),
– abzugsfähig beim Arbeitgeber nach Maßgabe der angeführten Kriterien (50%-Regel,
wenn die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung
weitaus überwiegt; eine Aufteilung der auf den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer und den
Geschäftsfreund entfallenden Kosten ist nicht vorzunehmen).Sind die Aufwendungen auch im maßgeblichen Interesse des Arbeitnehmers, sind sie
– steuerpflichtiger Arbeitslohn beim Arbeitnehmer; als Werbungskosten abzugsfähig nach
Maßgabe der angeführten Kriterien,
– abzugsfähig beim Arbeitgeber.691
Durchlaufende Gelder liegen vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Geldbetrag
überlässt, damit der Arbeitnehmer diesen für den Arbeitgeber ausgibt. Der Arbeitnehmer
handelt hiebei im Auftrag und für Rechnung des Arbeitgebers. Die Leistung durchlaufender
Gelder darf jedoch nicht dazu führen, dass hierdurch eine Abgeltung von Aufwendungen
entsteht, die nicht den Arbeitgeber selbst, sondern den Arbeitnehmer berühren.Ich habe diese Frage auch an einen namhaften Vertreter des Finanzamts Linz weitergegeben, nach einer ersten
(vorsichtigen) Beurteilung sieht er es nicht so streng!
Ich werde nochmals posten, wenn ich Genaueres weiß.
Desweiteren sehe ich bei der von dir vorgeschlagenen Vorgangsweise auch noch ein arbeitsrechtliches Problem.LG
19.3.2008 um 6:22 Uhr #20009Hallo Michaela!
Ich habe jetzt die Antwort vom Vertreter des FA bekommen.
Er sieht keine lohnsteuerliches Problem, wenn du anläßlich einer Dienstreise die tatsächlichen Essensbelege bezahlst
(und sich der Betrag innerhalb des KV-Satzes bewegt).Für mich tun sich hier aber noch etliche Fragen auf, die bei dieser Vorgangsweise entstehen, z.B. Behandlung der USt,
Aufstockung auf KV-Satz, ….Ich denke, dass du am besten eine schriftliche Anfrage gem. § 90 EStG an dein FA schicken solltest, um etwas in der Hand zu haben.
LG
19.3.2008 um 7:26 Uhr #20010Hallo Roland,
Vielen, vielen Dank für Deine Mühe!
Das hat mir SEHR weiter geholfen!
LG
Michaela19.3.2008 um 16:39 Uhr #20011Hallo Michaela!
Freut mich, dass ich dir helfen konnte.
Ich werde mir aber diese Thematik noch einmal sehr genau anschauen (ev. mit Hilfe von Herrn Ortner), weil (wie bereits gepostet) für mich da noch etliche Zweifelsfragen zu klären sind.
Und mich interessiert dieses Thema auch besonders!Wenn ich etwas in Erfahrung bringen kann, werde ich noch einmal einen Kommentar dazu schreiben.
LG
21.3.2008 um 0:16 Uhr #20012Hallo Michaela!
Noch ein kleiner Zusatz:
Im „großen“ Ortner, Stand 1.1.2007 gibt es 3 Beispiele mit ausbezahlten Taggeldern lt. Beleg.
Und die bestätigen die Meinung des Finanzamtes absolut.
Das sind die Beispiele 55, 56 und 59 auf den Seiten 424 – 427.Schau dir die bitte einmal an.
LG
28.3.2008 um 16:41 Uhr #20013Hallo Roland,
ja, super! Den „großen“ Ortner hab ich. Werde ich mir ansehen.
Bin schon sehr gespannt, was Du noch alles raus finden wirst.
LG
Michaela -
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