Hallo beisammen,
vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich habe einen Klienten ohne Kollektivvertrag mit Firmensitz im Pongau(Sbg.).
Er beschäftigt einen Dienstnehmer mit Wohnsitz in Knittelfeld (Stmk)
Dieser Dienstnehmer wird jeweils drei Wochen auf einer Baustelle in Schladming (Stmk) und dann drei Wochen in Kalwang (Stmk) beschäftigt.
Pongau – Knittelfeld -> 150km
Pongau – Schladming -> 30 km Schladming – Knittelfeld -> 140 km
Pongau – Kalwang -> 120 km Kalwang – Knittelfeld -> 50 km
Ist es richtig, dass ich nun Betriebsstätte des Dienstgebers ausgehe. Und für Knittelfeld die 3 Wochen frei rechnen kann, weil 2.Tatbestand und bei Schladming 5 Tage frei Rest pflichtig, weil 1.Tatbestand? Obwohl der Dienstnehmer eigentlich gar nicht in den Pongau (Firmensitz Dienstgeber) kommt? Wo es eigentlich dem Dienstnehmer wenn er in Knittelfeld arbeitet ein Leichtes ist in seine Wohnung heimzufahren… 🙄 ❓
Liebe Grüße
Andrea