Taggeld für freie DN ab 2008

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  • #14311
    Jenny
    Teilnehmer

      Hallo!

      Da freie Dienstnehmer keinen KV haben, kann man ab 2008 den Anspruch im Dienstvertrag (?bzw. Betriebsvereinbarung bei Firmen über 5 DN) vereinbaren?

      Habe dies im neuen § 3 1 16b gelesen:
      6. Betriebsvereinbarungen, die wegen Fehlens eines kv-lichen Vertragsteils auf der Arbeitgeberseite und dem kv-fähigen Vertragsteil auf der Arbeitnehmeseite abgeschlossen wurden.

      Gleichzeitig KV für Angestellte und Arbeiter UND Einzelvereinbarung für freie DN?

      Betriebsvereinbarung dürfte ja keine gelten, da freie DN nicht Betriebsratswahl-fähig sind.

      Danke für Kommentare!
      Jenny

      #19644

      Hallo Jenny!

      Nach meinen Informationen gibt es keine Änderung bei den freien Dienstnehmern.
      § 26 Z.4 ist ja von Haus aus nicht anwendbar, weil nur für lohnsteuerliche DN.
      Freier DN muss die bezahlten Taggelder als Einnahme erfassen.

      In der SV lautet der entscheidende Satz im § 49/(3) Z.1 ASVG wie folgt:
      „§ 26 des Einkommensteuergesetzes 1988 ist sinngemäß auch auf Vergütungen, die Versicherten nach § 4 Abs. 4 gezahlt werden, anzuwenden.“
      Somit sv-frei für 5 / 15 Tage oder 6 Monate.

      Schöne Grüße

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