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17.12.2010 um 19:13 Uhr #15418
Liebe Forumsteilnehmer,
ich habe folgendes Problem:
Arbeitern im Bau die außerhalb des ortsfesten Betriebes auf Baustellen eingesetzt werden, haben gem § 9 des KV’s Anspruch auf Taggeld. Wenn Sie die Arbeit direkt vom Wohnort aus antreten, steht Ihnen das Taggeld nur verkürzt zu.
Der DG hat seinen ortsfesten Betrieb in NÖ – aber mietet eine Wohnung in Wien die ausschliesslich als Arbeiterquartier genutzt wird (nur Schlafmöglichkeit; kein Wohnzimmer,…). Wenn es also Baustellen in Wien gibt, wohnen die Arbeiter zu 10 in dieser Wohnung
Der DG hat, da die DN einen Nachweis des Hauptwohnsitzes in Polen erbracht haben und deshalb der Erstaufnahmeort beim Arbeitgeber als Anknüpfungspunkt gilt das volle Taggeld von EUR 26,40 frei ausbezahlt.
Nun hat der DG durch Zufall erfahren, dass einige polnische DN seit 2007 Ihren Hauptwohnsitz in der Wohnung in Wien begründet haben. Wie die Anmeldung am Magistrat erfolgte, ist unklar, denn normalerweise benötigt man für eine Hauptwohnsitzmeldung die Bestätigung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung.
Der DG hat nun alle DN beim Magistrat abgemeldet. Jetzt bleibt das Problem, dass die DN seit mehreren Jahren das volle Taggeld frei ausbezahlt bekommen haben, was ja zumindest im Nachhinein falsch ist.
Meine Frage:
Was mache ich jetzt mit den falsch ausbezahlten Taggeldern? Aufrollen und rückrechnen, oder aufrollen und die Differenz pfichtig abrechen? Oder habe ich auf Grund des Nachweises des Hauptwohnsitzes in Polen kein Problem bei einer eventuellen GPLA?
Wenn zurückgerechnet wird, werden die DN im Jänner die Arbeit definitiv nicht mehr aufnehmen. Der DG kann/will die Differenzen auch nicht tragen, da er ja von der geänderten Meldung nichts wußte.
Hat jemand eine Idee dazu? Ich habe leider nicht wirklich was gefunden, was unserem Problem entspricht.
Danke sehr!
LG Doris18.12.2010 um 13:57 Uhr #22120D_Doris wrote:Liebe Forumsteilnehmer,
ich habe folgendes Problem:
Wie die Anmeldung am Magistrat erfolgte, ist unklar, denn normalerweise benötigt man für eine Hauptwohnsitzmeldung die Bestätigung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung.LG Doris
Meldepflicht besteht immer.Und man kann sich überall einfach anmelden,es wird nämlich leider nicht überprüft.Meldezettel werden fast überall gebraucht,z.b. für Mobiltelefonanmeldungen,etc.
18.12.2010 um 14:53 Uhr #22121Hallo!
Ja, das haben wir jetzt leider auch feststellen müssen. Aber das ändert jetzt leider nichts an unserem Problem.
Danke für dein Feedback.
LG Doris20.12.2010 um 8:26 Uhr #22122Hallo Doris!
Mit entsprechender Argumentation müsste es in diesem Fall doch möglich sein, einen etwaigen „Angriff“ der GPLA abzuwehren. Denn hier wurde ja kein „Wohnsitz“ im üblichen Sinne begründet.
Mein Tipp: Ich würde das bereits jetzt mit dem zuständigen Finanzamt abklären – schriftliche Anfrage § 90 EStG.
LG
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