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  • #16434
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum!

    Ich habe ein Problem mit der Auszahlung der Diäten am Bau.

    Wenn der Dienstnehmer über 100 km vom Wohnort entfernt arbeitet, erhält er ein Taggeld in Höhe von € 26,40. Jetzt ist es aber so, dass die Arbeiter nur 9 Stunden arbeiten. Dürfen in diesem Fall nur € 19,80 steuerfrei ausbezahlt werden?

    Leider finde ich keine entsprechende Unterlage. In der Unterlage von der Gewerkschaft Bau-holz steht nur „Das Taggeld kann lohnsteuerfrei und abgabenfrei ausbezahlt werden.“ Heißt das, ich kann die gesamten € 26,40 steuerfrei abrechnen? Wo finde ich einen Gesetzestext oder ein Urteil dafür?

    Ich bin wirklich dankbar für Eure Hilfe.

    LG Daniela

    #24367

    Hallo Daniela!

    Ohne den KV angesehen zu haben, ist eines klar:
    Steuerlich kannst du immer nur pro angefangene Stunde 1/12 vom steuerlichen Satz von 26,40 abgabenfrei abrechnen (oder gekürzt: EUR 2,20 pro Stunde). Bei einer Dienstreise von mehr als 11 Stunden daher den vollen Satz.
    In deinem Beispiel sind es 9/12 von 26,40 = 19,80.
    Der Rest auf 26,40 ist dann pflichtig.

    Siehe § 26 Z4 lit. b) EStG.

    LG

    #24368

    Hallo!

    Ich habe betreffend Taggeld eine andere Frage. Ein Angestellter im Baugewerbe pendelt jeden Tag von Burgenland nach Wie auf die Baustellen. Er hätte somit anspruch auf das große Taggeld von EUR 26,40. Besteht nun für den DN auch die möglichkeit die Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen? Danke für eure Antworten im vorhinein.

    LG Viktoria

    #24369

    Hallo Viktoria!

    Auch wenn ich kein „Bauspezialist“ bin:
    Was sieht der KV an Fahrkostenvergütung vor?
    Wenn keine, dann Antrag auf PP möglich.

    LG

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