Taggeld – allgemeines Gewerbe

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  • #14057

    § 10 Abs 2 lit. h des KV für Angestellte im Gewerbe bestimmt, dass die Bestimmungen über die Taggelder für jene Ang. keine Anwendung finden, die aufgrund ihres Vertrages regelmäßig zu reisen haben und mit denen ein Diäten-Pauschalsatz vereinbart wurde.

    Wenn kein Pauschale sondern die Abgeltung der tatsächlichen Dienstreisen (EUR 6,21 zw. 6 und 11 Stunden) vereinbart wurde – können diese Beträge steuer- und sv-frei abgerechnet werden, oder gilt für Vertreter die Legaldefinition?

    Liebe Grüße, Sylvia

    #19082

    Laut Auskunft der Wirtschaftskammer können die Reisekosten für Vertreter, sofern keine Pauschalabgeltung vereinbart wurde, nach den Bestimmungen der lit a) bis g) abgerechnet werden und behalten dabei die SV- und Steuerfreiheit.

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