Taggeld

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    Beiträge
  • #15009
    Ingrid13
    Teilnehmer

    Hallo,

    hätte viele Fragen bezüglich Reisekosten – Taggeld

    unsere Firma ist in NÖ
    DN arbeitet im Außendienst und hat Dienstort eine Gemeinde in der Steiermark (Homeoffice)

    KV Handel, Angestellter

    Die ersten 2 Wochen war der DN in NÖ zur Einschulung. Am Mittwoch und Freitag ist er nach Hause gefahren, sonst hat er in NÖ übernachtet.

    In der Reisekostenabrechnung berechnet er jetzt für diese Tage Taggeld, ist das in Ordnung ?
    Muß das Taggeld nach dem 13 oder 14 Tag gekürzt werden. Um wieviel muß es gekürzt werden, wenn nur 5 Stunden verrechnet wurden. Was passiert, wenn ab dem 13. bzw. 14. Tag nicht gekürzt wird ?

    Vielen Dank für jede Antwort
    Lg Ingrid

    #21269
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Ingrid!

    Die kürzung im kv handel ist um 50%. egal wie viel € das taggeld vorher oder nachher war.
    z.b. 5 stunden € 2,2 x 5 = 11,- x 50 % = auszahlun 5,50

    wenn du mehr auszahlst, ist dies steuer- und sv pflichtig.
    unter umständen sind die beträge aber noch lst und sv frei wenn du sie nach der legaldefinition rechnest.

    der dienstnehme könnte ebenfalls die differenzbeträge zwischen kollektivvertrag und legaldefinition als werbungskosten in seiner jahresveranlagung geltend machen.

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