Table Dance – Tänzerin

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  • #14794

    Hallo! Habe seit kurzem einen Kunden, der eine Table-Dance Bar betreibt. Für mich Neuland. Er beschäftigt Damen im Werkvertrag. Diese kommen zu ihm, bieten ihre Dienstleistungen an (Tanzen) und stellen ihm eine Rechnung mit 20% UST aus. Kommen für ihn noch weitere Steuern, Abgaben dazu? Er meint, er müsse zusätzlich noch pro Arbeitstag der Tänzerinnen etwas ans Finanzamt zahlen? Gibt es hier irgendwo Regelungen, Kollektivvertrag oder so was ähnliches? Danke für eure Erfahrungen.

    #20709
    rkrammer
    Moderator

    Hinweis:

    Das Sozialministerium verweist auf seiner Homepage (http://www.bmsk.gv.at/cms/site/dokument.html?channel=CH0509&doc=CMS1219748992455) auf ein aktuelles Erkenntnis des VwGH (4. 6. 2008, 2007/08/0179), wonach auch Table-Tänzerinnen in einem Nachtclub Dienstnehmerinnen sind. Die den Tänzerinnen gewährte Mindestumsatz­garantie ist kein Grund, der gegen ein Dienstverhältnis spricht, weil es sich dabei um ein leistungsbezogenes Entgelt handelt, das nach der ständigen Judikatur die persönliche Abhängigkeit nicht ausschließt. Auch die Tatsache, dass die Tänzerin eine Darbietung ablehnen könnte, wenn das von den Gästen gebotene Honorar zu niedrig war, ist kein Ausschließungsgrund für die persönliche Abhängigkeit.

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