Hallo Wilhelm,
es kommt darauf an, was der KV als Berechnungsgrundlage definiert – Grundgehalt, Monatsgehalt, oder Monatsentgelt. Dann kommt es darauf an, ob Du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest. Wenn das nur einmalig geleistete Mehrstunden waren, gehören die eher nicht in die Sonderzahlungen hineingerechnet.
Bei Teilzeitkräften mit regelmäßiger Mehrarbeit – sofern die Mehrstunden nicht in Freizeit konsumiert werden – gehört normalerweise ein Durchschnitt gerechnet, bei Vollzeitkräften normalerweise nicht.
Wenn das Monatsgehalt Berechnungsgrundlage ist, dann sind bestimmte, im KV definierte Bezugsbestandteile in die Sonderzahlung einzurechnen; das sind meist nur regelmäßig in gleicher Höhe anfallende fixe Zulagen, nicht jedoch leistungsabhängige Bezugsbestandteile wie Überstunden, Prämien etc.
Ist das Monatsentgelt Berechnungsgrundlage, sind alle Bezugsbestandteile (auch Überstunden, leistungsabhängige Prämien etc.) einzurechnen; mir fällt nur im Moment kein KV ein, bei dem das der Fall ist.
Ist nur das Grundgehalt Berechnungsgrundlage, wird nichts anderes hineingerechnet.
LG
Mathias